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Geschrieben von Zoltan VardaiAutorÜberprüft von Robert LakinRedakteur

Singapur erwägt die Anerkennung einiger im Ausland ausgegebener Stablecoins

Die aktuellsten NachrichtenVeröffentlicht1. Sept. 2026

Singapur erwägt, gemeinsam ausgegebene grenzüberschreitende Stablecoins in sein Aufsichtsregime aufzunehmen, und überprüft damit seine frühere Entscheidung, den Rahmen auf die Ausgabe im Inland zu beschränken.

Die Monetary Authority of Singapore (MAS) überprüft ihre frühere Beschränkung für Stablecoins, die in mehreren Rechtsordnungen ausgegeben werden, und schlägt einen Weg vor, über den einige gemeinsam ausgegebene Token unter ihren aufsichtsrechtlichen Rahmen fallen könnten.

Die MAS eröffnete am Dienstag eine öffentliche Konsultation zu Gesetzesänderungen für die Umsetzung ihres Stablecoin-Rahmens sowie zu weiteren politischen Vorschlägen, die Entwicklungen seit 2023 berücksichtigen.

Nach einem der Vorschläge könnten Stablecoins, die gemeinsam von einem Emittenten aus Singapur und einem ausländischen Emittenten ausgegeben werden, im Rahmen reguliert und als „MAS-regulierte Stablecoins“ bezeichnet werden, sofern die damit verbundenen Risiken ausreichend eingedämmt werden.

Die MAS erwägt außerdem, eine begrenzte Zahl ausländisch ausgegebener Stablecoins anzuerkennen, die nach vergleichbaren Rahmenbedingungen im Ausland reguliert werden, und verweist auf deren möglichen Einsatz bei grenzüberschreitenden Großhandelstransaktionen.

Die Vorschläge greifen die Position der MAS aus dem Jahr 2023 wieder auf, wonach qualifizierende Stablecoins ausschließlich in Singapur ausgegeben werden müssen. Die Aufsichtsbehörde schloss in jenem Jahr einen Rahmen ab, der in Singapur ausgegebene Stablecoins mit Einzelwährungsbindung erfasst, die an den Singapur-Dollar oder eine G10-Währung gekoppelt sind.

Damals verwies die MAS auf Schwierigkeiten bei der Herstellung regulatorischer Gleichwertigkeit und der Zusammenarbeit mit anderen Rechtsordnungen. Sie wies zudem auf technische Herausforderungen bei der Rückverfolgung des Ursprungs vermischter Stablecoins und bei der Feststellung hin, ob ausländische Reserven ausreichen würden, um Rücknahmeanträge zu erfüllen.

Die MAS schlägt zusätzliche Schutzmaßnahmen für Emittenten vor

Mit der umfassenderen Konsultation soll der Stablecoin-Rahmen von 2023 durch Änderungen am Payment Services Act (PSA), dem wichtigsten Gesetz zur Regelung von Zahlungsdiensten und deren Anbietern in Singapur, umgesetzt werden.

Die vorgeschlagenen Anforderungen betreffen die durch Reserven abgesicherte Wertstabilität, das Kapital, die Rücknahme zum Nennwert und Angaben der Emittenten. Nur nach dem Rahmen lizenzierte Emittenten dürften sich als Emittenten MAS-regulierter Stablecoins vermarkten und ihre Token als „MAS-regulierte Stablecoins“ bezeichnen.

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Die MAS schlug außerdem vor, Emittenten die Zahlung von Zinsen auf regulierte Stablecoins zu untersagen und sie zu verpflichten, Stresstests durchzuführen sowie Pläne für die Wiederherstellung und eine geordnete Abwicklung vorzuhalten.

Zusätzliche Verbraucherschutzmaßnahmen würden Emittenten verpflichten, Kundengelder zu schützen, die vor der Ausgabe der entsprechenden Stablecoins eingegangen sind. Stablecoins außerhalb des speziellen Rahmens würden nach den geltenden Regeln weiterhin als digitale Zahlungstoken behandelt.

Die MAS nimmt bis zum 16. Oktober öffentliche Stellungnahmen zu den Vorschlägen entgegen.

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