
Bitpanda erhält Österreichs erste veröffentlichte MiCA-Geldstrafe
Die FMA erklärte, Bitpanda habe gegen MiCA-Vorschriften zu Krypto-Whitepapers und Marketingmitteilungen verstoßen; die Entscheidung ist nun rechtskräftig.

[Update 10:40 UTC, 17. Aug.: Dieser Artikel wurde aktualisiert und enthält nun in den Absätzen sechs und sieben eine Stellungnahme von Bitpanda.]
Österreichs Finanzaufsicht verhängte gegen die Kryptoplattform Bitpanda wegen eines Verstoßes gegen die Markets in Crypto-Assets Regulation der Europäischen Union eine Geldstrafe von 70.000 Euro (82.000 US-Dollar). Damit veröffentlichte die Aufsicht erstmals eine endgültige Strafentscheidung gemäß MiCA.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) erklärte am Freitag, Bitpanda habe der Aufsicht das Whitepaper für Kryptowerte nicht mindestens 20 Werktage vor seiner Veröffentlichung vorgelegt, wie es nach MiCA vorgeschrieben sei.
Bitpanda veröffentlichte laut der Aufsicht außerdem eine Marketingmitteilung, bevor das erforderliche Whitepaper vorlag.
Die FMA erklärte, in einer weiteren Marketingmitteilung hätten vorgeschriebene Hinweise gefehlt. Darin hätte stehen müssen, dass die Mitteilung nicht von einer zuständigen Behörde geprüft oder genehmigt worden sei und der Anbieter der Kryptowerte allein für ihren Inhalt verantwortlich sei. Außerdem fehlten eine vorgeschriebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die FMA schloss das Verfahren beschleunigt ab; die Strafentscheidung ist endgültig.
Bitpanda teilte Cointelegraph mit, die Probleme hätten sich ausschließlich auf den Zeitpunkt und die formalen Anforderungen bei der Veröffentlichung des Whitepapers und eines begleitenden Informationsdokuments bezogen. Kundengelder und die Sicherheit der Plattform seien nicht beeinträchtigt gewesen, zudem hätten Kunden keinen finanziellen Schaden erlitten.
Das Unternehmen erklärte, es habe die Probleme nach Eingang der Mitteilung der FMA behoben und sich für einen schnellen, einvernehmlichen Abschluss des Verfahrens entschieden.
MiCA schuf einen harmonisierten Rechtsrahmen für Kryptowerte in der gesamten EU, einschließlich Anforderungen an Offenlegung, Marketing und Zulassung für Kryptounternehmen.
Siehe auch: Slowenien tritt dem MiCA-Stablecoin-Register der EU mit dem ersten Emittenten bei

