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Geschrieben von Ezra ReguerraAutorÜberprüft von Yohan YuRedakteur

Südkoreanische Abgeordnete wollen FIU-Befugnisse gegenüber nicht registrierten Kryptounternehmen erweitern

Die aktuellsten NachrichtenVeröffentlicht21. Aug. 2026

Der Vorschlag würde der FIU erlauben, mutmaßliche Verstöße zu untersuchen und nicht registrierte Kryptoanbieter direkt an die Strafverfolgungsbehörden zu verweisen.

Eine Gruppe südkoreanischer Abgeordneter hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der ein bestehendes Finanzgesetz ändern und die Befugnisse der Financial Intelligence Unit (FIU) zur Untersuchung nicht registrierter Kryptounternehmen erweitern soll.

Am Donnerstag reichten der Abgeordnete der People Power Party Eom Tae-young und neun weitere Abgeordnete den Gesetzentwurf ein, der eine neue Bestimmung in das Gesetz über die Meldung und Nutzung bestimmter Finanztransaktionsinformationen aufnehmen soll. 

Nach dem Vorschlag könnte jeder mutmaßliche Verstöße gegen das Gesetz der FIU melden. Die Behörde könnte mutmaßliche Verstöße untersuchen und analysieren, bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten, strafrechtliche Ermittlungen beantragen oder Ermittlern Informationen zur Verfügung stellen. 

Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Einbringungsphase und muss die Nationalversammlung passieren, bevor er das bestehende Gesetz ändern kann.

Nach dem derzeitigen System identifiziert die FIU mutmaßlich nicht registrierte Betreiber, ist jedoch auf die Polizei und andere Behörden angewiesen, um Ermittlungen voranzutreiben.

Die Polizei setzte die Ermittlungen oder Vorermittlungen gegen 23 von 25 nicht registrierten Anbietern von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte aus, die die FIU zwischen August 2022 und August 2025 verwiesen hatte, laut Yonhap. Die Unternehmen und die betreffenden Personen sollen ihren Sitz im Ausland gehabt haben. 

Kryptounternehmen, die südkoreanische Kunden bedienen, müssen sich bei der FIU registrieren. Die Aufsichtsbehörde erklärte im Juni, dass 28 Anbieter registriert seien und sie 40 mutmaßlich illegale Betreiber an die Ermittlungsbehörden verwiesen habe. 

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