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Geschrieben von Markus KasanmascheffÜberprüft von Igor Belkin

BaFin untersagt Cfds100 aus Estland grenzüberschreitende Krypto-Anlagevermittlung

Die aktuellsten NachrichtenVeröffentlichtSep 16, 2019

Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat die Einstellung der Vermittlung von Krypto-Anlagen durch Cfds100.com angeordnet.

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Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die hinter Cfds100.com stehende CCLR Solutions Limited aus Estland zur Einstellung der grenzüberschreitenden Vermittlung von Krypto-Anlagen aufgefordert, wie die BaFin am 10. September auf ihrer Webseite bekanntgab.

Krypto-Geschäfte aus dem Ausland

Wie die Regulierungsbehörde schreibt, kontaktiert das Unternehmen gezielt deutsche Verbraucher und nimmt auf seiner Handelsplattform Kundenaufträge an, die auf die Anschaffung von Finanzinstrumenten gerichtet sind. Diese würden dann zur Ausführung an Dritte weitergeleitet.

Da dies einen gewerbsmäßigen Eigenhandel darstelle, benötige Cfds100.com eine Erlaubnis nach §32 Absatz 1 Kreditwesengesetz durch die BaFin. Diese liege jedoch nicht vor.

Gesetzesänderung gibt BaFin mehr Kontrolle

Die bislang eingeschränkte Zuständigkeit für Krypto-Geschäfte durch die BaFin dürfte zum kommenden Jahreswechsel deutlich ausgedehnt werden. Das Regierungskabinett hat Anfang August einen Gesetzentwurf zu stärkerer Krypto-Regulierung gebilligt.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, dürfte die Bundesregierung dieses erneut nachbessern. Vier Ausschüsse des Bundesrats haben gemeinsam einen Antrag auf Präzisierung der Definition des geplanten neuen Rechtsbegriffs “Kryptowerte” gestellt.

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