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Geschrieben von Ana AlexandreEhemaliger AutorÜberprüft von Igor BelkinEhemaliger Redakteur

Ripple Wertpapier-Prozess bleibt auf Bundesebene

Die aktuellsten NachrichtenVeröffentlicht2. März 2019

Der Wertpapier-Prozess um den XRP-Token von Ripple wird weiterhin auf Bundesebene verhandelt, wie ein Gericht nun entschieden hat.

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Das laufende Wertpapier-Gerichtsverfahren gegen Ripple wird weiterhin auf Bundesebene verhandelt. Richter Jake Chervinsky kommentierte das Urteil in einem Twitter-Eintrag vom 1. März.

„Das Gericht weist den Antrag des Klägers zurück, das Verfahren an eine niedere Instanz zurückzuschicken. Dementsprechend bleibt das Verfahren auf Bundesebene, was ein kleiner aber bedeutsamer Sieg für Ripple ist“, so Chervinsky auf Twitter.

Im Urteilsspruch von Richterin Phyllis J. Hamilton, die zuständig für Nord-Kalifornien ist, heißt es, dass das Gerichtsverfahren gegen Ripple Labs, deren Tochter XRP II und Geschäftsführer Brad Garlinghouse auf Bundesebene weitergeführt werden müsse. Gegenstand des Verfahrens ist der vermeintliche Verkauf von Wertpapieren ohne entsprechende Zulassung.

In der Begründung des Urteils wird erklärt, dass „Sammelklagen, die mehrere Bundesländer umfassen, üblicherweise eine größere Tragweite haben als alle anderen Arten von Gerichtsverfahren, weshalb das Komitee davon überzeugt ist, dass der Fall vor ein Bundesgericht gehört.“

Kläger und Beklagte haben nun 14 Tage Zeit, um zu verhandeln, wie der Prozess fortgeführt werden soll. Spätestens nach 30 Tagen müssen die Kläger dann eine überarbeitete Version der ursprünglichen Klageschrift vorlegen.

Die Anwälte von Ripple hatten im vergangenen November beantragt, den Fall auf Bundesebene zu heben. Ripple hofft, dadurch endgültig beweisen zu können, dass der XRP-Token nicht unter das Wertpapiergesetz fällt, was weitreichende rechtliche Implikationen hätte.

Die Sammelklage gegen Ripple wurde letzten Mai von der Kanzlei Taylor-Copeland angestrengt. Ausgangspunkt ist Ryan Coffey, der am 5. Januar 650 XRP gekauft hatte und diese später in US-Dollar umgewandelt hat. Dabei erlitt er einen Wertverlust von 32% bzw. 551,89 US-Dollar.

Die Anklage wirft den Beklagten vor, gegen das Wertpapiergesetz und den kalifornischen Unternehmenskodex verstoßen zu haben. Die weiteren Kläger, die in der Sammelklage von Herrn Coffey vertreten werden, wollen ebenfalls Schadensersatz von Ripple, da sieh den Verkauf von XRP als unzulässigen Aktienhandel sehen.

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