
Griechenland plant eine 10-prozentige Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen
Der Gesetzentwurf Griechenlands sieht eine Steuer von 10 % auf Kapitalgewinne aus Krypto-Assets vor, mit einer Befreiung für jährliche Gewinne von bis zu 500 Euro sowie für den Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes.

Das griechische Ministerium für nationale Wirtschaft und Finanzen veröffentlichte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der eine Steuer von 10 % auf die Kryptokapitalgewinne von Privatpersonen vorsieht, wobei jährliche Gewinne von bis zu 500 Euro (559,95 US-Dollar) steuerfrei bleiben.
Der Vorschlag würde die freiwillige Erklärung zuvor realisierter Kryptogewinne ohne Strafen innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes ermöglichen. Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte wären von der Kapitalertragsteuer ausgenommen, und auf Erträge aus Staking, Lending oder der Bereitstellung von Liquidität würde eine pauschale Steuer von 10 % erhoben.
Der Gesetzentwurf würde laut Ministerium eine Gesetzeslücke bei der Besteuerung von Kryptowährungen in Griechenland schließen.
Die öffentliche Konsultation endet am 22. Oktober; das Ministerium strebt eine parlamentarische Abstimmung in der ersten Novemberwoche an.
Mehrere europäische Länder haben bereits Regeln zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte entwickelt. Österreich führte im März 2022 eine Steuer von 27,5 % auf Kryptowährungsgewinne ein. Frankreich führte im Dezember 2018 eine pauschale Steuer von 30 % auf die Kryptokapitalgewinne von Privatpersonen ein.
Im September hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen Berichten zufolge einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen ab 2028 mit dem einheitlichen Steuersatz von 25 % zu besteuern. Nach geltendem Recht sind Gewinne von Privatpersonen aus dem Verkauf von Krypto-Assets, die länger als 12 Monate gehalten wurden, in der Regel steuerfrei.
EU-Regeln weiten die Meldung von Kryptotransaktionen für Steuerzwecke aus
Griechenland gehört zu den Ländern der Europäischen Union, die verpflichtet sind, die achte Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) des Staatenbundes umzusetzen – einer Richtlinie zur Steuertransparenz, die den automatischen Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden auf Kryptotransaktionen ausweitet.
Die Richtlinie verpflichtet Krypto-Dienstleister, ab dem 1. Januar 2026 Transaktionsdaten zu Nutzern in der EU zu erfassen. Die Anbieter melden diese Informationen an nationale Behörden, die bis zum 30. September 2027 ihren ersten grenzüberschreitenden Austausch zur Aktivität im Jahr 2026 abschließen müssen.
Die Meldepflichten von DAC8 für Kryptowährungen basieren auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Griechenland schloss sich im November 2023 einer multinationalen Verpflichtung an, CARF umzusetzen und bis 2027 mit dem Informationsaustausch zu beginnen.

