
Banken verdoppeln ihren Anteil an der EU-MiCA-Liste der Krypto-Anbieter auf 23 %
Banken stellen inzwischen fast jeden vierten Anbieter im MiCA-Register der ESMA, nachdem sie ihre Präsenz seit Ende Juni ungefähr verdoppelt haben.

Banken bauen ihre Präsenz auf dem regulierten Kryptomarkt Europas rapide aus. Traditionelle Kreditinstitute stellen inzwischen fast jeden vierten Anbieter, der im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) der Europäischen Union gelistet ist.
Die Zahl der Banken auf der MiCA-Liste der EU für Krypto-Anbieter hat sich zwischen dem 26. Juni und dem 16. September auf etwa 80 verdoppelt, gegenüber zuvor rund 40. Das geht aus einer Analyse der Daten des MiCA-Registers der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) durch Cointelegraph hervor.
Die Gesamtzahl der gelisteten Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) stieg in diesem Zeitraum von 243 auf 349. Nichtbankenanbieter verloren jedoch relativ an Boden: Ihr Anteil sank von etwa 84 % auf 77 %.
Nichtbankenanbieter dominieren das Register weiterhin und legten absolut gesehen zu. Banken expandierten jedoch deutlich schneller und erhöhten ihren Anteil von rund 17 % Ende Juni auf fast 23 % im September.
Deutsche Banken drängen in den Kryptomarkt
Deutschland trieb einen großen Teil der Expansion im Bankensektor voran. Dutzende Genossenschafts- und Geschäftsbanken erschienen im MiCA-Register der ESMA.
Zu den neuen Namen gehört die Deutsche Bank, Deutschlands größtes Kreditinstitut, die am Mittwoch Pläne zur Einführung von Verwahrungsdienstleistungen für digitale Vermögenswerte für institutionelle und Unternehmenskunden in Europa ankündigte. Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte gegenüber Cointelegraph, dass die Bank im Oktober mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Angebots gemäß MiCA rechnet.
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Der Trend geht über Europas größte Bankengruppen hinaus. Zu den Neuzugängen in Deutschland gehören zahlreiche Volksbanken, Raiffeisenbanken und VR-Banken. Das zeigt, dass sich regulierte Kryptodienstleistungen auf das regionale genossenschaftliche Bankennetz des Landes ausbreiten und nicht auf große internationale Banken beschränkt bleiben.
Banken haben einen anderen Weg in MiCA
Im Gegensatz zu Kryptounternehmen, die eine CASP-Zulassung beantragen müssen, können Banken im Rahmen von MiCA Kryptodienstleistungen über ein separates Anzeigeverfahren anbieten.
Nach Artikel 60 der MiCA darf ein Kreditinstitut Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten, wenn es seiner heimischen Aufsichtsbehörde mindestens 40 Arbeitstage vor der erstmaligen Erbringung dieser Dienstleistungen die erforderlichen Informationen übermittelt.
Das Anzeigeverfahren ermöglicht Banken den Einstieg in den Kryptobereich, ohne das reguläre Verfahren zur CASP-Zulassung durchlaufen zu müssen.
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