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Geschrieben von Markus KasanmascheffÜberprüft von Igor Belkin

BaFin wickelt Kleinwort Consulting wegen unerlaubter Geschäfte ab

Die aktuellsten NachrichtenVeröffentlichtApr 1, 2019

Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts und anderer Aktivitäten des Beratungsunternehmen Kleinwort Consulting angeordnet.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht () hat dem Beratungsunternehmen Kleinwort Consulting das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet, wie die BaFin am 29. März auf ihrer Webseite .

“Zudem wurde der Gesellschaft das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) untersagt, insbesondere die Anlageberatung, die Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung sowie die Anlageverwaltung”, so die BaFin weiter.

Das Unternehmen trete unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen alternative Anlagemodelle für sogenannte "toxische Papiere“ zu empfehlen. Über die Webseite www.kleinwortconsulting.com trete die Gesellschaft als Vermögensverwalter auf.

Bereits Ende Januar hatte Die BaFin vor Betrügereien durch Kleinwort Consulting gewarnt. Das Unternehmen, welches auch hinter dem Angebot der Webseite loyalcoins.de stehe, mache falsche Angaben zu seiner Geschäftstätigkeit und behaupte fälschlicherweise, dass es ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sei und eine Erlaubnis nach § 32 KWG habe.

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